Die Stockhausen-Stiftung fördert:
Einzelmaßnahmen, die es bedürftigen Kindern oder Jugendlichen ermöglichen, sich weiterzuentwickeln und die ihre Bildungsbemühungen unterstützen. Dies sind z. B.:
- Finanzierung von Nachhilfeunterricht, Sprachkursen, Prüfungsvorbereitungen, z.B. für den “mittleren Schulabschluss” (MSA)
- Zuschüsse zu Klassenreisen, Schullandheimaufenthalten, Sportreisen, Sport- und Feriencamps und die Teilnahme an Austauschprogrammen, die über Schulen organisiert sind (z. B. Reisen zu Partnerschulen, schulische Sprachreisen)
- Finanzierung von Kursen (Kunst, Musik, Sport, Theater etc) bei professionellen Einrichtungen wie Sportvereinen, Musikschulen und Volkshochschulen.
- Anschaffung von Materialien: Leihinstrumente, Sport- und Spielgeräte , Sportkleidung, Bücher oder andere Lernmaterialien.
Maßnahmen und Projekte, die der Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen des Lernens in öffentlichen Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Einrichtungen (Jugendzentren, Familienzentren, Heimen etc) dienen. Dies sind z. B.:
- Anschaffung von Materialien: Musikinstrumente, Sport- und Spielgeräte, Lern- und Fördermaterialien (Bücher, Lernspiele etc.)
- Anschaffung von Einrichtungsgegenständen wie Regale, Lesesofa, Teppiche, etc.
- Finanzierung von Projekten, Arbeitsgemeinschaften und Kursen (Musik, Kunst, Theater, Sport, Motorik, Gewaltprävention, Gesundheit, Selbstorganisation, Stressprävention u. ä.)
- Finanzierung von Honoraren für Künstler und Handwerker, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen produktiv/ kreativ arbeiten. Materialkosten und ggf. Raummieten im Rahmen dieser Projekte, Angebote, Arbeitsgemeinschaften und Kurse.
- Finanzielle Unterstützung von professionellen Fortbildungsveranstaltungen für Personal und Ehrenamtliche in Bildungseinrichtungen.
- Finanzierung von Museums- und Theaterbesuchen etc. von Kitagruppen, Schulklassen und anderen öffentlichen Einrichtungen.
Die in Einrichtungen und bei sozialen Trägern tätigen Pädagoginnen und Pädagogen kennen die Bedürfnisse der Kinder durch den unmittelbaren Kontakt zu ihnen und zu ihren Eltern am besten.
Förderanträge können durch öffentliche pädagogische Einrichtungen wie Kitas, Horte und Schulen, spezialisierte Träger mit professionellem Personal wie Jugendzentren, Kindertheater, Familienzentren, Heime u.ä. oder durch zuständige Betreuer und Betreuerinnen gestellt werden.
Wir achten grundsätzlich darauf, dass Anbieter von Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche professionelle pädagogische Qualitätsstandards erfüllen. Auch die Fortbildungen von Erwachsenen (Personal, Ehrenamtliche etc) unterliegen Qualitätsstandards.
Sollen einzelne Kinder/ Jugendliche gefördert werden, nutzen Sie bitte das
Formular für Einzelmaßnahmen.
Geht es um die Förderung der Arbeit mit Gruppen von Kindern/ Jugendlichen, benutzen Sie bitte das
Formular für Projekte.