Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche

Einzelförderungen

Die Stockhausen-Stiftung ermöglicht auch kleinere Förderungen für Einzelpersonen (Kinder/Jugendliche), soweit sie durch einen gemeinnützigen Träger oder eine öffentliche Einrichtung über den ganzen Förderzeitraum hinweg begleitet werden und diese die Fördermittelabwicklung übernehmen. Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören z.B.:

  • Finanzierung von Nachhilfeunterricht, Sprachkursen, Prüfungsvorbereitungen, z.B. für den „mittleren Schulabschluss” (MSA)
  • Zuschüsse zu Klassenreisen, Schullandheimaufenthalten, Sportreisen, Sport- und Feriencamps und die Teilnahme an Austauschprogrammen, die über Schulen organisiert sind (z.B. Reisen zu Partnerschulen, schulische Sprachreisen)
  • Finanzierung von Kursen (Kunst, Musik, Sport, Theater etc.) bei professionellen Einrichtungen wie Sportvereinen, Musikschulen und Volkshochschulen.
  • Anschaffung von Materialien: Leihinstrumente, Sport- und Spielgeräte, Sportkleidung, Bücher oder andere Lernmaterialien.