Die Stockhausen-Stiftung fördert
gemeinnützige Projekte und Intitiativen sowie Einzelpersonen deutschlandweit.
Projekte und Initiativen sollten folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
Sie beabsichten die Umsetzung eines Projekts ...
... als gemeinnützige oder mildtätige Organisation.
... in Berlin oder andernorts in Deutschland.
... im Bereich Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Einzelpersonen sollten als Mindestvoraussetzungen erfüllen:
Sie ...
... beabsichtigen, einen Förderantrag für ein einzelnes abgrenzbares Vorhaben (z. B. Kurs, Reise, Materialien) zu stellen.
... werden dabei von einer öffentlichen Einrichtung (Schule, Kita etc.) oder einem
gemeinnützigen Träger unterstützt, der die Bereitschaft hat, die finanzielle Abwicklung
der Vorhabens federführend zu begleiten.
... können den Nachweis der Bedürftigkeit erbringen (Berlin Pass, sonst. Nachweis
von Transferleistungen).
Antragsfristen
Über die eingegangenen Anträge wird nach Bedarf entschieden. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Projektbeginn und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Monaten. Anträge für größere Projektvorhaben reichen Sie bevorzugt bis Ende Februar oder Ende September bei der Stiftung ein. Informieren Sie sich gern bei uns über die genauen Fristen und Antragsmodalitäten.
Antragsstellung
Zur Antragstellung laden Sie sich bitte die passenden Unterlagen im Zip-Format herunter (Projekte
oder Einzelmaßnahmen), füllen diese aus und lassen uns diese bevorzugt per Email (in einer PDF-Datei) oder per Post zukommen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle geforderten Anlagen mit einreichen.
Formular für EINZELMASSNAHMEN
Formular für PROJEKTE
Schicken Sie den vollständigen Antrag per Email an (bitte nur ein PDF-Dokument):
... oder per Post an:
Stockhausen-Stiftung
Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche
Erich-Weinert-Str. 23
10439 Berlin